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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Werbeagentur Sandra Haas, Hirschegg 299a, 8584 Hirschegg-Pack

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Werbeagentur Sandra Haas, Hirschegg 299a, 8584 Hirschegg-Pack

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen der Werbeagentur Sandra Haas, Hirschegg 299a, 8584 Hirschegg-Pack (im Folgenden „Agentur“) mit ihren Kunden.

1.2 Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§ 2 Leistungen

 

2.1 Die Agentur bietet ihren Kunden folgende Leistungen an:

  1. Social Media Marketing
  2. Webdesign
  3. Grafikdesign
  4. Logo-Design
  5. Webshop-Gestaltung
  6. Erweitere Sonderleistungen nach Vereinbarung

Die Agentur ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte einzuschalten.

 

§ 3 Vertragsabschluss

 

3.1 Die Grundlage für den Vertragsabschluss ist entweder das Angebot der Agentur oder der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang festgelegt ist. Die Angebote der Agentur sind unverbindlich und ohne Verpflichtung.

 

3.2 Alle im Angebot aufgeführten Positionen, die nicht ausdrücklich als optional gekennzeichnet sind, sind im Falle einer (mündlichen, schriftlichen oder konkludenten) Beauftragung stets im Leistungsumfang enthalten und entsprechend zu vergüten. In der Regel sind die Preise für einmalige Leistungen im Angebot rechtsbündig aufgeführt. Für wiederkehrende Leistungen (wie z. B. Webhosting, CMS-Wartung, CMS-Support usw.) werden die ebenfalls wiederkehrenden Kosten im Anschluss an den Positionstext zusammen mit der zu zahlenden Frequenz aufgeführt, jedoch nicht im Gesamtpreis ausgewiesen, da deren Höhe von der jeweiligen Laufzeit abhängt und nicht gesamt aufgeführt werden kann. Die Abrechnung dieser wiederkehrenden Kosten erfolgt in der im Angebot angegebenen Frequenz.

 

3.3 Gibt der Kunde einen Auftrag, so ist er zwei Wochen ab dem Eingang bei der Agentur daran gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme muss in schriftlicher Form erfolgen (z. B. durch eine Auftragsbestätigung), es sei denn, die Agentur zeigt eindeutig (z. B. durch Handeln aufgrund des Auftrags), dass sie den Auftrag annimmt.

 

§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte

 

4.1 Agentur behält sich sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den von ihr erstellten kreativen Inhalten, Gestaltungselementen und sonstigen Arbeitsergebnissen (im Folgenden „Werke“) vor, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird.

4.2 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts das Recht, die Werke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Die Agentur räumt dem Kunden insoweit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.

4.3 Die Agentur ist berechtigt, die von ihr erstellten Werke auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden zu Werbezwecken zu nutzen.

4.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Nutzung der Werke für andere als die vereinbarten Zwecke ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.

4.5 Bei Beendigung der Zusammenarbeit bleibt das Eigentum an den Werken bei der Agentur, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

§ 5 Vergütung

 

5.1 Die Vergütung der Agentur richtet sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.

5.2 Sofern nichts anderes Vereinbart, hat der Kunde bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.3 Die Restzahlung ist bei Übergabe der Werke fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe ohne Abzug zu entrichten.

5.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen der Agentur innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

§ 6 Haftung

 

6.1 Die Agentur haftet für Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

6.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

6.3 Im Falle der Haftung der Agentur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gehaftet wird.

 

6.4 Die Agentur haftet nicht für Markenrechtsverletzungen oder sonstige Rechtsverletzungen, die auf vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten, Materialien oder Anweisungen beruhen. Der Kunde stellt die Agentur von jeglicher Haftung und allen Kosten, die sich aus solchen Rechtsverletzungen ergeben, frei.

 

6.5 Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

 

6.6 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

 

6.7 Ansprüche aus einer Haftung für zugesicherte Eigenschaften, aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder wegen arglistiger Täuschung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

 

§ 7 Wartung, Gewährleistung und Schadenersatz

 

7.1 Sofern keine explizite Vereinbarung über Support- oder Wartungsdienste getroffen wurde, ist die Agentur nicht verpflichtet, Webseiten oder andere bereitgestellte Software-Anwendungen an technische (z. B. neue Serverumgebungen, Browser oder Browser-Versionen, Bildschirmgrößen, Anzeigegeräte, Schnittstellenänderungen, geänderte Tools von Drittanbietern), sicherheitsrelevante oder rechtliche Veränderungen anzupassen oder die bereitgestellte Software auf andere Weise zu aktualisieren.

 

7.2 Etwaige Beanstandungen müssen vom Kunden unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von drei Tagen nach Erbringung der Leistung durch die Agentur schriftlich und begründet vorgebracht werden. Bei berechtigten und fristgerechten Beanstandungen hat der Kunde lediglich Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz der Leistung durch die Agentur.

 

7.3 Bei berechtigter Mängelrüge wird die Agentur die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle für die Untersuchung und Mängelbeseitigung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen muss. Die Agentur hat das Recht, die Nachbesserung der Leistung abzulehnen, wenn diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist.

 

7.4 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Der Kunde muss das Vorhandensein des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe, den Zeitpunkt der Mängelfeststellung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge nachweisen.

 

7.5 Schadenersatzforderungen des Kunden, insbesondere wegen Verzögerung, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von Vertragspflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Folgeschäden oder unerlaubten Handlungen, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.

 

7.6 Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

 

7.7 Schadenersatzansprüche sind in ihrer Höhe auf den Auftragswert ohne Steuern begrenzt.

 

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

 

8.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei unbefristet geheim zu halten.

 

8.2 Die Agentur verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), einzuhalten und ihre Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zu verpflichten.

 

§ 9 Kundenverantwortung und Freigabe

 

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur erstellten Werke, insbesondere hinsichtlich möglicher Markenrechtsverletzungen oder sonstiger Rechtsverletzungen, sorgfältig zu prüfen und schriftlich freizugeben. Die Freigabe gilt als Zustimmung zu den Inhalten und Gestaltungselementen der Werke.

 

9.2 Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Werke auf mögliche Markenrechtsverletzungen oder sonstige Rechtsverletzungen zu prüfen. Eine diesbezügliche Haftung der Agentur ist ausgeschlossen.

 

9.3 Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung oder Verbreitung der von der Agentur erstellten und vom Kunden freigegebenen Werke geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Abwehr solcher Ansprüche und stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.

 

9.4 Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen, Materialien und Anweisungen. Die Agentur haftet nicht für Schäden oder Leistungsmängel, die aufgrund von unrichtigen, unvollständigen oder missverständlichen Informationen, Materialien oder Anweisungen des Kunden entstehen.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

 

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

 

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

10.3 Es gilt österreichisches Recht, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

10.4 Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Landesgericht Graz am Geschäftssitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Adresse

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